Blasphemie

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1. Begriff:

Blasphemie (Blasphemie) (gr.), seit den Kirchenvätern mit Gotteslästerung übersetzt, bezeichnet Worte und Handlungen, durch die, religionswissenschaftlich formuliert, die Gottheit, bei Christen der trinitarische Gott, verletzt, ihre Würde angetastet, sowie ihre Macht durch Menschen eingeschränkt wird, wobei die Macht des allmächtigen trinitarischen Gottes letztlich weder von Menschen, noch von antigöttlichen Mächten eingeschränkt werden kann. Blasphemie in allgemein religionswissenschaftlicher Bedeutung gibt es, seit eine Gottheit als Gegenüber verehrt wird.

2. Blasphemie im AT:

Auf Blasphemie stand im Volk Israel die Todesstrafe durch Steinigung (3. Mose 24, 16; 4. Mose 15, 30). Der Angehörige des Volkes Israel machte sich der Gotteslästerung schuldig durch Verfluchung des Gottesnamens (3. Mose 24, 11), Verhöhnung Jahwes (Jes 36,18-20; 37,1-4), Auflehnung gegen Gottes Ordnungen (4. Mose 16, 3.30) und Verachtung des Gotteswillens, wie ihn das Gesetz aufzeigt (Jes. 5,24), ferner durch Unglaube und Ungehorsam (4. Mose 14,11) und Abfall zu anderen Göttern (= Götzendienst, 5. Mose 31,20; Jes 1,4). Die Blasphemie der Heiden bestand darin, dass sie Gottes Herrschaft in Schöpfung und Geschichte leugneten (Ps 74,18; Jes 36,15), Gottes Namen schmähten (Jes 52,5) und das Heiligtum Gottes entweihten (1. Makk 7,34 f.). Streng genommen bedeutet für Israel jede Form der Missachtung Jahwes Blasphemie Das AT will Blasphemie durch Strafandrohung verhindern und – wenn dies nicht gelingt – den Gotteslästerer bestrafen.

3. Blasphemie im NT

setzt das atl. Verständnis von Blasphemie voraus. Für die ersten Christen war es Blasphemie, wenn Heiden und Juden die Gottessohnschaft und die Heilsbedeutung Jesu verneinten. Das NT kennt die Lästerung des Heiligen Geistes, einer der drei Personen der göttlichen Trinität, womit allem Anschein nach die wissentliche und willentliche Ablehnung des dargebotenen Heils gemeint ist, also ein eklatantes Widerstreben gegen Gottes Werk am Menschen, der damit Gottes Gnade zurückstößt. In der Württembergischen Taufagende, Ausgabe 1965, ist das festgehalten:

"Wer mit Wissen und Willen diese Gnade verwirft, kann nicht errettet werden" (S. 6 u. ö.).

Blasphemie ist es auch, wenn durch Sünden von Christen Name (1. Tim 6, 1) und Wort Gottes (Tit 2, 5), Auftrag (2. Kor 6, 3) und Lehre (1. Tim 6, 1) gelästert werden, was für Nichtchristen hinderlich ist, den Glauben an Christus anzunehmen.

4. Blasphemie in der Kirchengeschichte:

Bereits für das frühe Christentum galt deshalb die Infragestellung von Macht und Majestät Gottes als Blasphemie Seit dem frühen Mittelalter wurde Blasphemie als schwere Sünde und strafwürdiges Verbrechen mit kirchlichen Strafen bedacht, die von der Kirchenbuße bis zur Exkommunikation reichten (vgl. Dekretalien Gregors IX.). Da, wie dies für das Mittelalter (aber auch für die Antike) galt, religiöse und politische Gemeinschaft sich deckten, musste Blasphemie auch ein politisches Vergehen darstellen. Seit Justinian ist die Verfolgung der Blasphemie durch weltliche Gerichte, die meist die Todesstrafe verhängten, bezeugt. Die (lutherische) Reformation behandelte Blasphemie in der Kirchenzucht. Darin hat sich vor allem der kleine Bann (Exkommunikation) durchgesetzt, kaum der große (Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, was Verlust der Kirchenmitgliedschaft bedeutet). Später wurde Blasphemie durch Bestimmungen in den sog. "Lebensordnungen" behandelt, wobei diese eine Ahndung so gut wie nur in der Abendmahlszucht kennen.

5. Blasphemie in der Neuzeit:

In der Aufklärung erschien Blasphemie als Beleidigung von Kirche und religiöser Grundlage des Staates und damit als Vergehen gegen die öffentliche Ordnung, nicht mehr als deren Vergehen an Gott. Damit hatte sich ein Verständnis durchgesetzt, das stark abgeschwächt bis in die Gegenwart gilt: Aufgabe des Staates ist es nicht, Religionsvergehen zu verfolgen, sondern die Religionsgemeinschaft mit ihren Gläubigen zu schützen, was gegenwärtig nur noch eingeschränkt geschieht. Die "Gotteslästerungsparagraphen", die im StGB von 1953 stehen (§§ 166-168), die das religiöse Empfinden des Einzelnen und den religiösen Frieden als Teil der Sittenordnung schützen (StGB § 166), sind seit langem umstritten, was eine Wandlung der Gesellschaftsstruktur (1968!) und eine Wandlung im Verhältnis von Staat und Kirche anzeigen; sie sind heute so gut wie ausgehöhlt. Auch wenn Blasphemie heute richterlich kaum mehr verfolgt wird (Vorordnung von persönlicher Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst), oft nicht einmal, wenn der Rechtsfriede gefährdet erscheint, bedeutet das noch lange nicht, dass dies auch rechtens und für Christen akzeptabel erscheint. Die Aushöhlung des/der Gotteslästerungsparagraphen hat dazu geführt, dass Blasphemie verstärkt auftritt. In einer weiter säkularer werdenden Gesellschaft, die sich durch Antitheismus auszeichnet, läuft sich Blasphemie nicht von selbst tot, sondern dürfte zu einer gesellschaftlich tolerierten und damit geförderten Grundeinstellung werden – eine endzeitliche Erscheinung!

S. auch: Apologetik; >Ethik; Toleranz; >Wahrheit; Zeichen der Zeit.

Lit.: S. Meurer, Das Recht im Dienste der Versöhnung. Studie zur Frage des Rechts nach dem Neuen Testament, 1972; Calwer Bibellexikon, 6. Aufl. der fünften Bearbeitung, Sp. 454 f.; ELThG, Bd. 1, S. 283; EStL, 2. völlig neu bearbeitete und erweiterte Aufl. Stuttgart 1975, Sp. 906 f.; Lexikon zur Bibel, 11. Aufl. der Volksausgabe, Wuppertal 1988, Sp. 827 f.; RGG, 3. Aufl., Bd. 2, Sp. 1804 f. (Art. Gotteslästerung) und Bd. 5, Sp. 1037 f. (Art. Religionsvergehen). In den genannten Fachlexika teilweise auch weiterführende Literatur.

Walter Rominger


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Etliche Texte sind auch in gedruckter Form erschienen in verschiedenen Handbüchern (je 144-200 Seiten, je 9,80 Euro):

1. Kleines Sekten-Handbuch
2. Kleines Kirchen-Handbuch
3. Kleines Ökumene-Handbuch
4. Kleines Endzeit-Handbuch
5. Kleines Katholizismus-Handbuch
6. Kleines Anthroposophie-Handbuch
7. Kleines Zeugen Jehovas-Handbuch
8. Kleines Ideologien-Handbuch
9. Kleines Esoterik-Handbuch
10. Kleines Theologie-Handbuch

Weitere Handbücher (über Theologie, Esoterik, u.a.) sind geplant. Informationen bei www.l-gassmann.de