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Wer bestimmt, was ein Sakrament gültig werden lässt?


 

Can. 841 des neuen Kirchenrechts sagt: »Da die Sakramente fur die ganze Kirche dieselben sind und zu dem von Gott anvertrauten Gut gehören, hat allein die höchste kirchliche Autorität zu beurteilen oder festzulegen, was zu ihrer Gültigkeit erforderlich ist ...«

Die Kirche legte im Mittelalter fest, wie die Sakramente wirken, daran kann sich nie etwas ändern. Es darf auch nie eine Umschreibung die Lehraussage schmälern. Diese Aussage bleibt für ein römisches Mitglied heilsnotwendiger Glaubenssatz.

»Sacramenta operantur ex opere operato«

d.h. die Sakramente werden bewirkt durch den Vollzug der sakramentalen Handlung. Das ist reinstes Heidentum, Magie, Handel und in den Augen Gottes abscheulich und darum auch verwerflich.

Die römische Kirche schämt sich nicht zu lehren:

»Wer sagt, durch die Sakramente des Neuen Bundes werde die Gnade nicht kraft des vollzogenen Ritus mitgeteilt, sondern zur Erlangung der Gnade reiche der blosse Glaube an die göttliche Verheissung hin, der sei ausgeschlossen.«2

Der römische Theologe und Dogmatiker Ott schreibt:

»Unter opus operatum vesteht man den gültigen Vollzug der sakramentalen Handlung ... Die Formel 'ex opere operato' besagt ... positiv, dass die sakramentale Gnade durch das gültig gesetzte sakramentale Zeichen verursacht wird.«3

Der Empfänger des Sakramentes muss das Sakrament wollen. Will er das Sakrament, so wirkt es. Ott schreibt in diesem Zusammenhang:

»Die Anfange der scholastischen Terminologie geben in die zweite Hälfte des 12. Jh. zurück.«4

Wir verstehen jetzt auch besser, warum der römischen Kirche Gottes Wort allein nicht genügt. Die frühmittelalterlichen oder mittelalterlichen Päpste haben heidnisch-philosophische Spekulationen (Neuplatonismus) als heilsnotwendige Glaubenssätze in die Lehre der Christen aufgenommen. Nun lehrt die Kirche, dass der Papst in Glaubens- und Sittenfragen unfehlbar ist. Also muss man diese sich und dem Wort Gottes widersprechenden Lehren durch alle Jahrhunderte mitschleppen – furchtbar! Darum geben sich auch modernere oder fortschrittlichere Theologen enorme Mühe, die se Lehrsätze umzuinterpretieren, um sie dem Denken der heutigen Zeit anzupassen, verständlich werden zu las sen. Das Delle Kirchenrecht verbietet das strikt.

Nach röm.-kath. Praxis und Glaubensweise bewirken die Sakramente das Heil. Sie sind die Garantiescheine für den Himmel. Wie sie gültig und wirksam vollzogen werden, das beurteilt und legt die kirchliche Autorität allein fest! Warum nicht Gott? Weil Jesus und die Apostel keine Sakramente kennen, auch nicht zwei, drei, sieben oder mehr. Nirgends hat Jesus Christus sakramentale Absichten gehabt, die später verdeutlicht werden sollten.

Über das Konzil von Florenz (1438-1445) schreiben Rahner und Weger, die Sakramente betreffend:

»Nach Wiederholung der wichtigsten Lehrstücke des Glaubens aus früheren Kirchenversammlungen und neben einer Reihe ritueller Bestimmungen enthält es den wichtigen Abschnitt über die Sakramente. Er (Lehrentscheid) schliesst sich sehr eng an das Werk des heiligen Thomas von Aquin, Über die Artikel des Glaubens und die Sakramente der Kirche' an.«5

Dieses Konzil betont gegenüber den Christen Griechenlands und Armeniens im Jahre 1439:

»Es gibt sieben Sakramente des Neuen Bundes: Taufe, Firmung, Eucharistie, Busse, Letzte Ölung, Weihe, Ehe ... diese unsere Sakramente aber enthalten die Gnade und teilen sie denen mit, die sie würdig empfangen ... Alle diese Sakramente werden in drei Stücken vollzogen: durch den dinglichen Vollzug als Materie, durch die Worte als Form, durch die Person des Spenders, der das Sakrament erteilt in der Absicht zu tun, was die Kirche tut. Wenn eines von diesen drei Stücken fehlt, so wird das Sakrament nicht vollzogen.«6

Also ist das Sakrament ungültig! Ist das nicht reinste Spekulation? Man beruft sich hier vor allem auf die spekulative Theologie des heiligen Philosophen Thomas von Aquin und anderer Spekulanten in der Theologie.

Weder Jesus noch die Apostel lehren irgendwo von diesen »drei Stücken«, die alle vollzogen werden müssen, damit Heil geschieht, oder besser, die Garantie gegeben ist, dass man jetzt Gottes Kraft und Schütz besitzt oder etwas in uns Dun zu wirken beginnt und wir damit den Himmel verdienen!

Unter Sakramenten versteht die römische Kirche: das und das muss genau so und so von einer extra bestimmten Person unter Einhaltung eines bestimmten Zeremoniells vollzogen und von der anderen Person praktiziert werden, damit es diese und jene Wirkung hat. Das ist heilsnotwendig! Bei Nichteinhalten eines der Elemente entfallt die Wirkung, weil das Sakrament ungültig ist. Durch diese absonderliche magische Lehre versetzt die römische Obrigkeit ihre Mitglieder in Angst und bindet sie so an sich. Sie erweckt mit ihrer heidnischen neuplatonischen Philosophie, verbunden mit Titeln, Würden und Ämtern, vor den Volksmassen den Eindruck von grosser Intelligenz und Weisheit. Das Volk sagt dann:

»Die sind intelligenter als wir, die wissen schon, was sie lehren und tun.«

So lassen auch nichtpraktizierende, intelligente Katholiken, geblendet und auf »Nummer sicher«, die Sakramente an sich und ihren Kindern vollziehen. Die wenigsten sind sich bewusst, wessen Machten sie sich und damit ihre Kinder preisgeben. Diese magische Sakramentenangst sitzt den Menschen viel tiefer, als sie wahrhaben wollen.

Auf der 4. Sitzung der Kirchenversammlung von Lyon 1474 werden die Gesandten des Oströmischen Kaisers auf die Glaubensformel von Papst Klemens IV (1267) verpflichtet:

»Ebenso halt und lehrt die römische Kirche: Es gibt sieben kirchliche Sakramente ...«7

Das Konzil von Trient halt 1547 gegenüber den Reformatoren an seiner Philosophie fest und will mit seiner Androhung einschüchtern und erpressen!

»Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von Christus Jesus, unserem Herrn, eingesetzt, oder es seien mehr oder weniger als sieben, nämlich: Taufe, Firmung, Eucharistie, Busse, Letzte Ölung, Weihe und Ehe oder eines von diesen sieben sei nicht eigentlich und wirklich Sakrament, der sei ausgeschlossen.«8

Das 2. Vatik. Konzil (1962-1964) hält dogmatisch an der Siebenzahl der Sakramente test und lehrt darüber:

»Mit so reichen Mitteln zum Heile ausgerüstet, sind alle Christgläubigen in allen Verhältnissen und in jedem Stand je auf ihrem Wege vom Herrn berufen zu der Vollkommenheit in Heiligkeit, in der der Vater selbst vollkommen ist.«9

 



2 Ebd., Nr. 513, S. 356

3 Ott: Grundriss der Dogmatik, Herder, S. 396 ",

5 Neuner-Roos, a.a.O., S. 352

6 Ebd., Nr. 501-503, S. 353

7 Ebd., Nr. 928, S. 554

8 Ebd., Nr. 506, S. 355

9 Ebd., Nr. 525, S. 361

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