Nach der Lehre von Thomas von Aquin (1224-1274) gelangten Kleinkinder, die ohne die römische Taufe starben, weder in den Genuss der vollen Herrlichkeit Gottes im Himmel noch in die totale Verdammnis. Sie kamen in den sogenannten »Limbus puerorum«, in die Vorhölle der Kinder, für röm.-katholische Mitglieder bestimmt. Vielen Müttern und Vätern die ihre Kinder ohne Taufe verloren hatten wurde von der Kirche seit dem Mittelalter bis heute wegen dieser gottlosen Lehre und Praxis unsägliches Leid zugefügt. Ich kenne manche älteren Leute, die, von diesem Leid geprägt und gekennzeichnet, aus Angst und Bitterkeit dem röm.-kath. System treu bleiben und sich nur noch den Tod wünschen. Es ist wohl besser, dass die Beichtstühle hierüber keine Auskünfte geben können, denn solche Irrlehren verleiten die Menschen zu allen möglichen Praktiken und Sünden.
In früheren Jahren wurden Kinder, die im Mutterleib starben, sogar durch eine Injektion notgetauft.
Auch heute noch hält die römische Institution an ihrem magischen Auferstandenes fest. In mehreren Canones äussert sich das Neue Kirchenrecht über die Sofort- und Nottaufe. Can. 850 besagt:
»Die Taufe wird nach der in den genehmigten liturgischen Büchern vorgeschriebenen Ordnung gespendet; wenn aber ein dringender Notfall besteht, muss nur das beachtet werden, was zur Gültigkeit des Sakramentes erforderlich ist.
Can. 868 § 2: »In Todesgefahr wird ein Kind katholischer, ja sogar auch nichtkatholischer Eltern auch gegen den Willen der Eltern erlaubt getauft.«.
Can. 870: »Ein ausgesetztes Kind oder ein Findelkind ist zu taufen, wenn nicht nach sorgfaltiger Prüfung der Angelegenheit seine Taufe feststeht.«
Can. 871: »Bei vorzeitiger Geburt ist das Kind, wenn es lebt, zu taufen, soweit dies möglich ist.«
Der Vollzug einer Taufe rettet nicht und ist weder Eingangspforte zu Sakramenten noch setzt sie ein untilgbares Prägemal ein, durch das wir Christus gleichgestaltet werden.