Die gutgläubigen röm.-kath. Menschen, die Christus gemäss der : Bibel nicht kennen, werden dadurch am Hineingehen ins Himmelreich gehindert. Mit christusähnlichen Theorien werden sie geblendet und zu willfährigen Werkzeugen einer mächtigen Institution gemacht. Jesus spricht die Priester und Schriftgelehrten offen vor dem ganzen Volk an und verheisst ihnen ein schreckliches Gericht:
»Weh euch, ihr Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler! Ihr verschliesst den Menschen das Himmelreich, ihr selbst geht nicht hinein! Aber ihr lässt auch die nicht hinein, die hineingehen wollen ...« (Matthias 23,13). »Wie wollt ihr dem Strafgericht der Hölle entrinnen?« (Matthias 23,33).
Durch die Kindertaufe wird man automatisch zum Mitglied der römischen Kirche gemacht. Es gibt in ländlichen Gegenden keine freie Entscheidungsmöglichkeit. Wer durch die Heilige Schrift zur Erkenntnis der Wahrheit kommt und sich ob alt oder jung entschliesst, sich von dieser Institution zu lösen und den schriftlichen Austritt einreicht, muss unter Umständen mit schweren Verleumdungen und Repressalien rechnen, die meistens auf Druck der Priester von den Verwandten und Mitmenschen ausgeübt werden. Nach dem neuen Kirchenrecht sind nur jene wirklich Gläubige, die nach römischem Auferstandenes der Kirche eingegliedert sind. Can. 204 § 1 besagt nämlich:
»Gläubige sind jene, die durch die Taufe (nach römischem Verständnis) Christus eingegliedert, zum Volke Gottes (zum Mitglied) gemacht... sind.«
Die Kindertaufe ist das eigentliche Kennzeichen der Zugehörigkeit und der Mitgliedschaft zur Papstkirche. Dr. Franz J. Leenhardt, Professor an der Universität Genf, schreibt: »So hat auch Papst Benedikt XIV: (1740-1758) ausdrücklich erklärt, dass die von Nichtkatholiken richtig erteilte Taufe zur Folge hat, dass der Getaufte damit den Gesetzen der (römisch-katholischen) Kirche unterworfen ist.
In neuerer Zeit hat Papst Pius IX. (1846-1878) diese Lehre in Erinnerung gebracht, als er in seinem berühmten Brief vom 7. Aug. 1873 an Kaiser Wilhelm I. schrieb:
'... Ich rede, um eine meiner Pflichten zu erfüllen, welche darin besteht, allen die Wahrheit zu sagen, auch denen, die nicht Katholiken sind. Denn jeder, welcher die Taufe (Kindertaufe) empfangen hat, gehört in irgend einer Beziehung oder auf irgend eine Weise, welche näher darzulegen hier nicht der Ort ist, gehört, sage ich, dem Päpste an.'
Georges Goyau hat diese Erklärung dahin erläutert und beruft sich dabei auf die Autorität eines der grössten katholischen Theologen der Vergangenheit und des grössten Kirchenrechtslehrers der Gegenwart: 'Der Anspruch Pius IX. wiederholt lediglich eine traditionelle Behauptung der katholischen Theologie, nach welcher der Taufcharakter den Menschen von der Kirche abhängig macht, und nach der jeder Getaufte kraft seiner Taufe wirklich und unbedingt und beständig der Kirche unterworfen ist (Wernz, Ius decretalium ... I, S. 13-14, Rom 1898).'
Es wird gut sein, sich den Ausdruck zu merken, dessen der Papst sich bedient:
»die Nichtkatholiken gehören dem Päpste an ...« 24
Nach den Aussprüchen und Lehren der röm.-kath. Tradition hat die Frau wesentlich mit dem Kindergebären und der Kindertaufe zu tun, um der röm.-kath. Kirche Mitglieder zu verschaffen. Das ist der zentrale Sinn der fraulichen Existenz. Pius XI. (1922-1933) lehrt:
»... der Kirche Christi Nachkommenschaft zuzuführen, die Mitbürger der Heiligen und die Hausgenossen Gottes zu mehren, damit das dem Dienste Gottes und unseres Erlösers geweihte Volk von Tag zu Tag zunehme ...«25
24 Dr. Leenhardt: Der Protestantismus im Urteil der römisch-katholischen Kirche, Heft 9, S. 30+f
25 Deschner: Das Kreuz mit der Kirche, Heyne, S. 245