Can. 853 schreibt vor:
»Das bei der Spendung der Taufe zu verwendende Wasser muss, ausser im Notfall, gemäss den Vorschriften der liturgischen Bücher gesegnet sein.«
Nirgends in der Schrift lehren Jesus oder die Apostel, dass das für die gültig gespendete Taufe verwendete Wasser, ausser im Notfall, extra durch einen Vertreter geweiht oder gesegnet sein muss. Sehr viele römische Katholiken erwarten von diesem geweihten Wasser (Weihwasser) besondere Hilfe, Schutz und Bewahrung. Damit bindet der Vatikan seine Mitglieder weiter an eine seiner magischen Denkweisen und lenkt sie so durch okkulte Praktiken von Jesus ab.
Ein ältestes, ausserbiblisches Zeugnis, die Didache/Apostellehre, um 100 n. Chr. geschrieben, gibt uns Aufschluss über die Frage, wie im Urchristentum getauft worden war und wer zu taufen berechtigt war.
Didache/Apostellehre (um 100 n. Chr.):
»Betreffs der Taufe: Tauft folgendermassen: Nachdem ihr vorher dies alles mitgeteilt habt, tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes in lebendigem Wasser! Wenn dir aber lebendiges Wasser nicht zur Verfügung steht, taufe in anderem Wasser! Wenn du es aber nicht in kaltem kannst, dann in warmen! Wenn dir aber beides nicht zur Verfügung steht, giesse dreimal Wasser auf den Kopf im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes! Vor der Taufe soll der Täufer und der Täufling fasten und, wenn es möglich ist einige andere! Du sollst dem Täufling gebieten, ein oder zwei Tage vorher zu fasten!«28
Der Theologe Klaus Wengst schreibt dazu:
»Hier liegt der älteste Beleg für die Infusionstaufe vor.«29
Wenn für die Taufe kein »lebendiges Wasser«, d.h. kein Fluss (fliessendes Wasser) zur Verfügung steht, auch kein stehendes, kaltes Wasser oder auch kein stehendes, warmes Wasser, (Zisternen) erst dann, als Notfall,
»giesse dreimal Wasser auf den Kopf.«
Ebenso schreibt er:
»Die der Taufe vorangehende Unterweisung in der Zwei-Wege-Lehre und das Fasten setzten voraus, dass ausschliesslich eine Taufe von bereits Herangewachsenen im Blick ist. Die Möglichkeit einer Taufe von Säuglingen und Kindern wird nicht erwogen; und dieses Schweigen wiegt für eine Kirchenordnung, die sich sogar über Prioritäten in der Wasserbenutzung auslässt, schwer. Der Taufvollzug wird nicht an bestimmte Personen gebunden; er kann offensichtlich von jedem Christen durchgeführt werden. Die einleitende Aufforderung, Tauft so!' richtet sich ja an alle.«30
29 Ebd., S. 77
30 Ebd., S, 97